Ansprechpartner
Jeweils zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März darf unter Einhaltung der Allgemeinverfügung Schlagabraum verbrannt werden. Sie können die Verbrennung von Schlagabraum telefonisch oder per Mail unter ordnungsamt@stadt-luedinghausen.de anmelden. Bitte beachten Sie, dass nach dem 15. März kein Schlagabraum mehr verbrannt werden darf.