Rahmenbedingungen

Die Stadtverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation sind § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie weitere Regelungen zur elektronischen Kommunikation (zum Beispiel § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGBI) oder § 87a Abgabenordnung (AO)). Danach ist die Übermittlung zur elektronischen Kommunikation zulässig, soweit der Empfänger den Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Lüdinghausen hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Lüdinghausen und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen et cetera).

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, weichen Sie bitte – wie bisher – auf die papiergebundene Kommunikation aus.

Nicht rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Für die allgemeine – nicht rechtsverbindliche – elektronische Kommunikation per E-Mail mit der Stadt Lüdinghausen ist die folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info@stadt-luedinghausen.de

Darüber hinaus können Sie nicht rechtsverbindliche E-Mails auch an alle anderen im Internetangebot oder auf Briefköpfen der Stadt Lüdinghausen ausgewiesenen E-Mail-Adressen (…@stadt-luedinghausen.de) senden.

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation über De-Mail mit Absenderbestätigung

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mail- und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt gemäß E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) als Schriftformersatz und somit als rechtsverbindliche Kommunikation.

Sie können die Stadt Lüdinghausen unter info@luedinghausen.de-mail.de erreichen.

Wie funktioniert De-Mail?

Mit der De-Mail können Sie elektronische Nachrichten so einfach versenden, wie Sie es von einer E-Mail gewöhnt sind.

Sie richten sich bei zugelassenen Anbietern*innen für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieter*innen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Wenn Sie eine De-Mail-Adresse einrichten möchten, müssen Sie sich einmalig persönlich identifizieren. Die Überprüfung Ihrer Identität erfolgt durch ein vom De-Mail-Anbieter vorgegebenes Verfahren. Ein hierzu vom Anbieter Bevollmächtigter wird Ihre Identität anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses persönlich prüfen und bestätigen. Darüber hinaus kann Ihr De-Mail-Anbieter auch eine Identifizierung anhand der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels, einer qualifizierten elektronischen Signatur oder anderer sicherer und geeigneter technischer Verfahren anbieten.

Warum De-Mail?

De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, welches auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail-Diensten ist der verbindliche und vertrauliche Versand elektronischer Dokumente und Nachrichten besonders einfach. In der Handhabung gleichen De-Mails den herkömmlichen E-Mails. Sie verfügen jedoch über wichtige Eigenschaften, die E-Mails häufig fehlen:

  • Die Identitäten von Absender und Adressat können eindeutig nachgewiesen und nicht gefälscht werden.
  • Die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen und verschlüsselt abgelegt. Sie sind deshalb für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen noch verändert werden.
  • Anstelle des Versandes oder der persönlichen Überbringung gedruckter Unterlagen nutzen Sie die Schnelligkeit der E-Mail in Verbindung mit der Sicherheit eines Briefes und der Nachweisbarkeit eines Einschreibens.